Home  »  Meldung vom 01.02.2016  »  Marke TOWARO von Louis Zurfluh

Wortmarke TOWARO von Louis Zurfluh - Markeneintrag Nr. 420446


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Uri  UR (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.02.1996



Details zur Marke TOWARO

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

08619/1995

Wortmarke

TOWARO

Eintrag ins Markenregister

28.12.1995

Hinterlegungs­datum

28.06.1995

Eintragsänderung

06.02.1996

Ablauf Schutzfrist

28.06.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 25 vom 06.02.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 20

Löschdatum

01.02.2016

Inhaber

Louis Zurfluh
Grossriedstrasse 6
6462 Seedorf UR CH
 

Vertreter

Patentanwalt,Willi Luchs
Oberwilstrasse 41
6037 Root CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Sattelstützen für Fahrräder und Fahrzeuge.

Klasse 20

Sitzstützen für Bürostühle.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TOWARO

Markeneintragung: Die Markennummer 420446 gehört zu der Wortmarke «TOWARO» von Louis Zurfluh. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 420446 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Februar 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 420446 gehört dem Inhaber Louis Zurfluh Grossriedstrasse 6, 6462 Seedorf UR CH. Louis Zurfluh wird vertreten durch Patentanwalt,Willi Luchs Oberwilstrasse 41, 6037 Root CH.


Marke TOWARO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke TOWARO, eingetragen durch Louis Zurfluh, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.