Home  »  Meldung vom 25.10.2025  »  Marke crossair ((fig.)) von Swiss International Air Lines AG

Bildmarke crossair ((fig.)) von Swiss International Air ... 419050


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.10.2025

Bildmarke 419050

Details zur Marke crossair ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06230/1995

Bildmarke

crossair ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.09.1995

Hinterlegungs­datum

31.03.1995

Ablauf Schutzfrist

31.03.2025

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 37, 39, 41, 42

Löschdatum

23.10.2025

Inhaber

Swiss International Air Lines AG
Malzgasse 15
4052 Basel CH
 

Vertreter

RENTSCH PARTNER AG
Kirchenweg 8, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag crossair ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 419050 gehört zu der Bildmarke «crossair ((fig.))» von Swiss International Air Lines AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 419050 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 419050 gehört dem Inhaber Swiss International Air Lines AG Malzgasse 15, 4052 Basel CH. Swiss International Air Lines AG wird vertreten durch RENTSCH PARTNER AG Kirchenweg 8, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke crossair ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke crossair ((fig.)), eingetragen durch Swiss International Air Lines AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.