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Bildmarke KEIHIN von Keihin Corporation (Markenregister)


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 09.11.1995

Bildmarke 418988

Details zur Marke KEIHIN ((fig.))

Gesuch Nr.

12017/1993

Bildmarke

KEIHIN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.09.1995

Hinterlegungs­datum

19.11.1993

Eintragsänderung

09.11.1995

Ablauf Schutzfrist

19.11.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 218 vom 09.11.1995

Nizza-Klassifikation Nr.

12

Löschdatum

23.06.2014

Inhaber

Keihin Corporation
26-2, Nishishinjuku 1-chome, Shinjuku-ku
Tokyo JP
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Antriebsmaschinen und Motoren für Landfahrzeuge; Transmissions- und Triebwerkvorrichtungen für Landfahrzeuge und zugehörige Kontrollvorrichtungen; Ventile als Bestandteile von Maschinen für Landfahrzeuge; Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KEIHIN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 418988 gehört zu der Bildmarke «-» von Keihin Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 418988 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Juni 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 418988 gehört dem Inhaber Keihin Corporation 26-2, Nishishinjuku 1-chome, Shinjuku-ku, Tokyo JP. Keihin Corporation wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke KEIHIN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KEIHIN ((fig.)), eingetragen durch Keihin Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.