Home  »  Meldung vom 25.10.2025  »  Marke TIVOLINO SWISS CASINOS ((fig.)) von Swiss Casinos Holding AG

TIVOLINO SWISS CASINOS ((fig.)) (418929)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.10.2025

Bildmarke 418929

Details zur Marke TIVOLINO SWISS CASINOS ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06403/1995

Bildmarke

TIVOLINO SWISS CASINOS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.09.1995

Hinterlegungs­datum

31.03.1995

Ablauf Schutzfrist

31.03.2025

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Löschdatum

23.10.2025

Inhaber

Swiss Casinos Holding AG
Gessnerallee 3-5
8001 Zürich CH
 

Vertreter

Wild Schnyder AG
Forchstrasse 30, P.O. Box 1067
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag TIVOLINO SWISS CASINOS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 418929 gehört zu der Bildmarke «TIVOLINO SWISS CASINOS ((fig.))» von Swiss Casinos Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 418929 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 418929 gehört dem Inhaber Swiss Casinos Holding AG Gessnerallee 3-5, 8001 Zürich CH. Swiss Casinos Holding AG wird vertreten durch Wild Schnyder AG Forchstrasse 30, P.O. Box 1067, 8032 Zürich CH.


Marke TIVOLINO SWISS CASINOS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke TIVOLINO SWISS CASINOS ((fig.)), eingetragen durch Swiss Casinos Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.