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Wortmarke CORPORATE SOUND von Corporate Sound AG - ... 418361


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 29.09.1995



Details zur Marke CORPORATE SOUND

Gesuch Nr.

01251/1995

Wortmarke

CORPORATE SOUND

Eintrag ins Markenregister

10.08.1995

Hinterlegungs­datum

10.02.1995

Eintragsänderung

29.09.1995

Ablauf Schutzfrist

10.02.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 189 vom 29.09.1995

Nizza-Klassifikation Nr.

15, 35, 38, 41

Löschdatum

14.09.2015

Inhaber

Corporate Sound AG
Socinstrasse 5
4051 Basel CH
 

Vertreter

Christoph Dumartheray,Advokat
Steinentorstrasse 13, Postfach 204
4010 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 15

Musikinstrumente.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung.

Klasse 38

Telekommunikation.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.



Zusammenfassung zum Markeneintrag CORPORATE SOUND

Markeneintragung: Die Markennummer 418361 gehört zu der Wortmarke «CORPORATE SOUND» von Corporate Sound AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 418361 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. September 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 418361 gehört dem Inhaber Corporate Sound AG Socinstrasse 5, 4051 Basel CH. Corporate Sound AG wird vertreten durch Christoph Dumartheray,Advokat Steinentorstrasse 13, Postfach 204, 4010 Basel CH.


Marke CORPORATE SOUND mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CORPORATE SOUND, eingetragen durch Corporate Sound AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.