Home  »  Meldung vom 20.07.2015  »  Marke OCTATE von Octapharma AG

Wortmarke OCTATE von Octapharma AG - Markeneintrag Nr. 417786


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 18.08.1995



Details zur Marke OCTATE

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

08974/1994

Wortmarke

OCTATE

Eintrag ins Markenregister

16.06.1995

Hinterlegungs­datum

16.12.1994

Eintragsänderung

18.08.1995

Ablauf Schutzfrist

16.12.2014

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 159 vom 18.08.1995

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

20.07.2015

Inhaber

Octapharma AG
Seidenstrasse 2
8853 Lachen SZ CH
 

Vertreter

Schmauder & Partner AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Zwängiweg 7
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Erzeugnisse, insbesondere Blutpräparate wie zweifach virus-inaktivierter Faktor VIII.


Zusammenfassung zum Markeneintrag OCTATE

Markeneintragung: Die Markennummer 417786 gehört zu der Wortmarke «OCTATE» von Octapharma AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 417786 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. Juli 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 417786 gehört dem Inhaber Octapharma AG Seidenstrasse 2, 8853 Lachen SZ CH. Octapharma AG wird vertreten durch Schmauder & Partner AG,Patent- und Markenanwälte VSP Zwängiweg 7, 8038 Zürich CH.


Marke OCTATE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke OCTATE, eingetragen durch Octapharma AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.