Home  »  Meldung vom 31.08.2015  »  Marke SHARESOFT von Charles Nufer

Wortmarke SHARESOFT von Charles Nufer - Markeneintrag Nr. 416772


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.06.1995



Details zur Marke SHARESOFT

Gesuch Nr.

00626/1995

Wortmarke

SHARESOFT

Eintrag ins Markenregister

17.05.1995

Hinterlegungs­datum

30.01.1995

Eintragsänderung

19.06.1995

Ablauf Schutzfrist

30.01.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 116 vom 19.06.1995

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 38, 42

Löschdatum

31.08.2015

Inhaber

Charles Nufer
Im Stieg 6
8134 Adliswil CH
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach 1772
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computer-Software, ausgenommen für den Aktien-, Finanz- und Bankenbereich.

Klasse 38

Telekommunikation, ausgenommen für den Aktien-, Finanz- und Bankenbereich.

Klasse 42

Computerberatungsdienst, Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung, ausgenommen für den Aktien-, Finanz- und Bankenbereich.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SHARESOFT

Markeneintragung: Die Markennummer 416772 gehört zu der Wortmarke «SHARESOFT» von Charles Nufer. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 416772 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. August 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 416772 gehört dem Inhaber Charles Nufer Im Stieg 6, 8134 Adliswil CH. Charles Nufer wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach 1772, 8027 Zürich CH.


Marke SHARESOFT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SHARESOFT, eingetragen durch Charles Nufer, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.