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Wortmarke OPTIDOU von Migros-Genossenschafts-Bund - ... 416769


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.06.1995



Details zur Marke OPTIDOU

Gesuch Nr.

00612/1995

Wortmarke

OPTIDOU

Eintrag ins Markenregister

17.05.1995

Hinterlegungs­datum

30.01.1995

Eintragsänderung

19.06.1995

Ablauf Schutzfrist

30.01.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 116 vom 19.06.1995

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 31

Löschdatum

31.08.2015

Inhaber

Migros-Genossenschafts-Bund
Limmatstrasse 152
8005 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Fruchtsaucen; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette.

Klasse 31

Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner lebende Tiere; frisches Obst und Gemüse; Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen; Futtermittel, Malz.



Zusammenfassung zum Markeneintrag OPTIDOU

Markeneintragung: Die Markennummer 416769 gehört zu der Wortmarke «OPTIDOU» von Migros-Genossenschafts-Bund. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 416769 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. August 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 416769 gehört dem Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund Limmatstrasse 152, 8005 Zürich CH. Der Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke OPTIDOU mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke OPTIDOU, eingetragen durch Migros-Genossenschafts-Bund, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.