Home  »  Meldung vom 25.06.2026  »  Marke RICOLA SCHWEIZER KRäUTERZUCKER ((fig.)) von Ricola Group AG

RICOLA SCHWEIZER KRäUTERZUCKER ((fig.)) (416762)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 416762

Details zur Marke RICOLA SCHWEIZER KRäUTERZUCKER ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

08102/1994

Bildmarke

RICOLA SCHWEIZER KRäUTERZUCKER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.05.1995

Hinterlegungs­datum

17.11.1994

Ablauf Schutzfrist

17.11.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 30

Inhaber

Ricola Group AG
Baselstrasse 31
4242 Laufen CH
 

Vertreter

Dr. Lusuardi AG
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag RICOLA SCHWEIZER KRäUTERZUCKER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 416762 gehört zu der Bildmarke «RICOLA SCHWEIZER KRäUTERZUCKER ((fig.))» von Ricola Group AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 416762 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Dezember 1975 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 416762 gehört dem Inhaber Ricola Group AG Baselstrasse 31, 4242 Laufen CH. Ricola Group AG wird vertreten durch Dr. Lusuardi AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke RICOLA SCHWEIZER KRäUTERZUCKER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke RICOLA SCHWEIZER KRäUTERZUCKER ((fig.)), eingetragen durch Ricola Group AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.