Home  »  Meldung vom 13.03.2025  »  Marke GUTMANN MESSTECHNIK ((fig.)) von Hella Gutmann Solutions GmbH

GUTMANN MESSTECHNIK ((fig.)) (416725)


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 416725

Details zur Marke GUTMANN MESSTECHNIK ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

00039/1995

Bildmarke

GUTMANN MESSTECHNIK ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.05.1995

Hinterlegungs­datum

05.01.1995

Ablauf Schutzfrist

05.01.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Inhaber

Hella Gutmann Solutions GmbH
Am Krebsbach 2
79241 Ihringen DE
 

Vertreter

Maucher Jenkins,Patentanwälte & Rechtsanwälte
Urachstrasse 23
79102 Freiburg DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag GUTMANN MESSTECHNIK ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 416725 gehört zu der Bildmarke «GUTMANN MESSTECHNIK ((fig.))» von Hella Gutmann Solutions GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 416725 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 416725 gehört dem Inhaber Hella Gutmann Solutions GmbH Am Krebsbach 2, 79241 Ihringen DE. Hella Gutmann Solutions GmbH wird vertreten durch Maucher Jenkins,Patentanwälte & Rechtsanwälte Urachstrasse 23, 79102 Freiburg DE.


Marke GUTMANN MESSTECHNIK ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke GUTMANN MESSTECHNIK ((fig.)), eingetragen durch Hella Gutmann Solutions GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.