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Wortmarke EUROFIMA von Eurofima Europäische Gesellschaft ... 416668


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke EUROFIMA

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06455/1994

Wortmarke

EUROFIMA

Eintrag ins Markenregister

10.05.1995

Hinterlegungs­datum

16.09.1994

Ablauf Schutzfrist

16.09.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 16, 36, 38, 39, 42

Inhaber

Eurofima Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial
Meret Oppenheim Platz 1
4053 Basel CH
 

Vertreter

Baker McKenzie Switzerland AG
Holbeinstrasse 30
8034 Zürich CH

Zusammenfassung zum Markeneintrag EUROFIMA

Markeneintragung: Die Markennummer 416668 gehört zu der Wortmarke «EUROFIMA» von Eurofima Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 416668 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. August 2003 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 416668 gehört dem Inhaber Eurofima Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial Meret Oppenheim Platz 1, 4053 Basel CH. Eurofima Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial wird vertreten durch Baker McKenzie Switzerland AG Holbeinstrasse 30, 8034 Zürich CH.


Marke EUROFIMA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke EUROFIMA, eingetragen durch Eurofima Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.