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Bildmarke L B BANGERTER LYSS macht mehr aus Beton le béton ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 29.05.1995

Bildmarke 416372

Details zur Marke L B BANGERTER LYSS macht mehr aus Beton le béton création ((fig.))

Gesuch Nr.

09213/1993

Bildmarke

L B BANGERTER LYSS macht mehr aus Beton le béton création ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.04.1995

Hinterlegungs­datum

22.07.1993

Eintragsänderung

29.05.1995

Ablauf Schutzfrist

22.07.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 102 vom 29.05.1995

Nizza-Klassifikation Nr.

37

Löschdatum

24.02.2014

Farbanspruch

gelb, schwarz

Inhaber

Bangerter AG
Bahnhofstrasse 27, Postfach 432
3250 Lyss CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 37

Bauwesen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag L B BANGERTER LYSS macht mehr aus Beton le béton création ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 416372 gehört zu der Bildmarke «-» von Bangerter AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 416372 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Februar 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 416372 gehört dem Inhaber Bangerter AG Bahnhofstrasse 27, Postfach 432, 3250 Lyss CH. Der Inhaber Bangerter AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke L B BANGERTER LYSS macht mehr aus Beton le béton création ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke L B BANGERTER LYSS macht mehr aus Beton le béton création ((fig.)), eingetragen durch Bangerter AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.