Home  »  Meldung vom 17.04.2025  »  Bild Marke von Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG),Zentralamt für Edelmetallkontrolle

Bildmarke 416333 von Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 416333

Details zur Marke ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

01271/1995

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

21.05.1995

Hinterlegungs­datum

13.02.1995

Ablauf Schutzfrist

13.02.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

8

Inhaber

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG),Zentralamt für Edelmetallkontrolle
Industriestrasse 37
2555 Brügg CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 416333 gehört zu der Bildmarke «-» von Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG),Zentralamt für Edelmetallkontrolle. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 416333 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 416333 gehört dem Inhaber Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG),Zentralamt für Edelmetallkontrolle Industriestrasse 37, 2555 Brügg CH. Der Inhaber Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG),Zentralamt für Edelmetallkontrolle hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG),Zentralamt für Edelmetallkontrolle, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.