Home  »  Meldung vom 10.02.2014  »  öKK öffentliche Krankenkassen Schweiz von Stiftung ÖKK

Bildmarke öKK öffentliche Krankenkassen Schweiz von ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.03.1995

Bildmarke 415118

Details zur Marke öKK öffentliche Krankenkassen Schweiz ((fig.))

Gesuch Nr.

08745/1993

Bildmarke

öKK öffentliche Krankenkassen Schweiz ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.02.1995

Hinterlegungs­datum

03.07.1993

Eintragsänderung

14.03.1995

Ablauf Schutzfrist

03.07.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 51 vom 14.03.1995

Nizza-Klassifikation Nr.

36

Löschdatum

10.02.2014

Inhaber

Stiftung ÖKK
Bahnhofstrasse 9
7302 Landquart CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2, Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Versicherungswesen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag öKK öffentliche Krankenkassen Schweiz ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 415118 gehört zu der Bildmarke «-» von Stiftung ÖKK. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 415118 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Februar 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 415118 gehört dem Inhaber Stiftung ÖKK Bahnhofstrasse 9, 7302 Landquart CH. Stiftung ÖKK wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2, Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke öKK öffentliche Krankenkassen Schweiz ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke öKK öffentliche Krankenkassen Schweiz ((fig.)), eingetragen durch Stiftung ÖKK, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.