Home  »  Meldung vom 24.01.2025  »  Marke SIGA-RISSAN von SIGA Services AG

Wortmarke SIGA-RISSAN von SIGA Services AG - Markeneintrag ... 413796


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 29.12.1994



Details zur Marke SIGA-RISSAN

Gesuch Nr.

04236/1994

Wortmarke

SIGA-RISSAN

Eintrag ins Markenregister

07.12.1994

Hinterlegungs­datum

21.06.1994

Eintragsänderung

29.12.1994

Ablauf Schutzfrist

21.06.2024

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 17

Löschdatum

23.01.2025

Inhaber

SIGA Services AG
Rütmattstrasse 7
6017 Ruswil CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2 Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Klebstoffe für gewerbliche Zwecke, für Wandkacheln sowie zur Reparatur zerbrochener Gegenstände.

Klasse 17

Klebebänder und Klebestreifen nicht für medizinische Zwecke, nicht für Papier- und Schreibwaren und nicht für Haushaltszwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SIGA-RISSAN

Markeneintragung: Die Markennummer 413796 gehört zu der Wortmarke «SIGA-RISSAN» von SIGA Services AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 413796 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. Dezember 1994 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 413796 gehört dem Inhaber SIGA Services AG Rütmattstrasse 7, 6017 Ruswil CH. SIGA Services AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2 Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke SIGA-RISSAN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SIGA-RISSAN, eingetragen durch SIGA Services AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.