Home  »  Meldung vom 22.03.2025  »  Marke Schweizerische Herzstiftung.. ((fig.)) von Schweizerische Herzstiftung

Schweizerische Herzstiftung.. ((fig.)) (412190)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 412190

Details zur Marke Schweizerische Herzstiftung.. ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

07401/1993

Bildmarke

Schweizerische Herzstiftung.. ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

05.09.1994

Hinterlegungs­datum

18.05.1993

Ablauf Schutzfrist

18.05.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

42

Inhaber

Schweizerische Herzstiftung
Dufourstrasse 30
3005 Bern CH
 

Vertreter

Walder Wyss AG
Seefeldstrasse 123, Postfach 1236
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Schweizerische Herzstiftung.. ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 412190 gehört zu der Bildmarke «Schweizerische Herzstiftung.. ((fig.))» von Schweizerische Herzstiftung. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 412190 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 412190 gehört dem Inhaber Schweizerische Herzstiftung Dufourstrasse 30, 3005 Bern CH. Schweizerische Herzstiftung wird vertreten durch Walder Wyss AG Seefeldstrasse 123, Postfach 1236, 8034 Zürich CH.


Marke Schweizerische Herzstiftung.. ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Schweizerische Herzstiftung.. ((fig.)), eingetragen durch Schweizerische Herzstiftung, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.