Home  »  Meldung vom 11.11.2013  »  Uto von Livit AG

Bildmarke Uto von Livit AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.09.1994

Bildmarke 411729

Details zur Marke Uto ((fig.))

Gesuch Nr.

06182/1993

Bildmarke

Uto ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

08.08.1994

Hinterlegungs­datum

07.04.1993

Eintragsänderung

16.09.1994

Ablauf Schutzfrist

07.04.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 180 vom 16.09.1994

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 42

Löschdatum

11.11.2013

Inhaber

Livit AG
Altstetterstrasse 124
8048 Zürich CH
 

Vertreter

Zimmerli, Wagner & Partner AG
Apollostrasse 2, Postfach 1021
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Marktanalysen; Buchführung für Immobiliengesellschaften.

Klasse 36

Dienstleistungen eines Immobilienverwalters; Dienstleistungen eines Immobilienmaklers; Schätzungen von Immobilien.

Klasse 42

Dienstleistungen eines Architekten, Bauberatung, Bauführung.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Uto ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 411729 gehört zu der Bildmarke «-» von Livit AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 411729 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. November 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 411729 gehört dem Inhaber Livit AG Altstetterstrasse 124, 8048 Zürich CH. Livit AG wird vertreten durch Zimmerli, Wagner & Partner AG Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich CH.


Marke Uto ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Uto ((fig.)), eingetragen durch Livit AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.