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Wortmarke TATCH-A-CLEAT von Flexible Steel Lacing Company - ... 411016


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 02.08.1994



Details zur Marke TATCH-A-CLEAT

Gesuch Nr.

04323/1993

Wortmarke

TATCH-A-CLEAT

Eintrag ins Markenregister

04.07.1994

Hinterlegungs­datum

29.03.1993

Eintragsänderung

02.08.1994

Ablauf Schutzfrist

29.03.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 147 vom 02.08.1994

Nizza-Klassifikation Nr.

7

Löschdatum

04.11.2013

Inhaber

Flexible Steel Lacing Company
2525 Wisconsin Avenue
60515 Downers Grove (IL) US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Nichtmetallische Förderleisten sowie dazugehörige Befestigungen für Förderbänder.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TATCH-A-CLEAT

Markeneintragung: Die Markennummer 411016 gehört zu der Wortmarke «TATCH-A-CLEAT» von Flexible Steel Lacing Company. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 411016 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. November 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 411016 gehört dem Inhaber Flexible Steel Lacing Company 2525 Wisconsin Avenue, 60515 Downers Grove (IL) US. Flexible Steel Lacing Company wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke TATCH-A-CLEAT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TATCH-A-CLEAT, eingetragen durch Flexible Steel Lacing Company, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.