Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke WALDE & PARTNER IMMOBILIEN ((fig.)) von Walde Immobilien AG

WALDE & PARTNER IMMOBILIEN ((fig.)) (410331)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 410331

Details zur Marke WALDE & PARTNER IMMOBILIEN ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

05858/1993

Bildmarke

WALDE & PARTNER IMMOBILIEN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.05.1994

Hinterlegungs­datum

01.04.1993

Ablauf Schutzfrist

01.04.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

36, 42

Inhaber

Walde Immobilien AG
Alte Landstrasse 107
8702 Zollikon CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Verkauf und Vermietung von Grundstücken aller Art, Verwaltung von Immobilien, Baumanagement.



Zusammenfassung zum Markeneintrag WALDE & PARTNER IMMOBILIEN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 410331 gehört zu der Bildmarke «WALDE & PARTNER IMMOBILIEN ((fig.))» von Walde Immobilien AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 410331 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 410331 gehört dem Inhaber Walde Immobilien AG Alte Landstrasse 107, 8702 Zollikon CH. Walde Immobilien AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke WALDE & PARTNER IMMOBILIEN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke WALDE & PARTNER IMMOBILIEN ((fig.)), eingetragen durch Walde Immobilien AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.