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Wortmarke CELANAT von Streuli Pharma AG - Markeneintrag Nr. 408104


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 15.02.1994



Details zur Marke CELANAT

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

04035/1993

Wortmarke

CELANAT

Eintrag ins Markenregister

11.01.1994

Hinterlegungs­datum

26.03.1993

Eintragsänderung

15.02.1994

Ablauf Schutzfrist

26.03.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 32 vom 15.02.1994

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

28.10.2013

Inhaber

Streuli Pharma AG
Bahnhofstrasse 7
8730 Uznach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.



Zusammenfassung zum Markeneintrag CELANAT

Markeneintragung: Die Markennummer 408104 gehört zu der Wortmarke «CELANAT» von Streuli Pharma AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 408104 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Oktober 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 408104 gehört dem Inhaber Streuli Pharma AG Bahnhofstrasse 7, 8730 Uznach CH. Der Inhaber Streuli Pharma AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke CELANAT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke CELANAT, eingetragen durch Streuli Pharma AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.