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Wortmarke OPALINE von Elco AG - Markeneintrag Nr. 407030


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 07.01.1994



Details zur Marke OPALINE

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

03015/1993

Wortmarke

OPALINE

Eintrag ins Markenregister

23.11.1993

Hinterlegungs­datum

18.03.1993

Eintragsänderung

07.01.1994

Ablauf Schutzfrist

18.03.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 5 vom 07.01.1994

Nizza-Klassifikation Nr.

16

Löschdatum

21.10.2013

Inhaber

Elco AG
Wildischachen
5200 Brugg CH
 

Vertreter

Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte
Schwäntenmos 14
8126 Zumikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Papiere und Papierwaren, nämlich Schreibpapier, Briefumschläge, Anzeigekarten und -kuverts, Trauerkarten und -kuverts, Visitenkarten und -kuverts, Karton, Kartonbehälter, Kartonschachteln, Kartonschreibmappen und Kartonetuis, Drucksachen.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag OPALINE

Markeneintragung: Die Markennummer 407030 gehört zu der Wortmarke «OPALINE» von Elco AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 407030 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Oktober 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 407030 gehört dem Inhaber Elco AG Wildischachen, 5200 Brugg CH. Elco AG wird vertreten durch Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte Schwäntenmos 14, 8126 Zumikon CH.


Marke OPALINE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke OPALINE, eingetragen durch Elco AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.