Home  »  Meldung vom 15.01.2025  »  Marke reka ((fig.)) von Schweizer Reisekasse (Reka) Genossenschaft

Bildmarke reka ((fig.)) von Schweizer Reisekasse (Reka) ... 406535


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 406535

Details zur Marke reka ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

08032/1993

Bildmarke

reka ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.11.1993

Hinterlegungs­datum

14.06.1993

Ablauf Schutzfrist

14.06.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 36, 39, 41, 42

Inhaber

Schweizer Reisekasse (Reka) Genossenschaft
Neuengasse 15
3011 Bern CH
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag reka ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 406535 gehört zu der Bildmarke «reka ((fig.))» von Schweizer Reisekasse (Reka) Genossenschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 406535 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 406535 gehört dem Inhaber Schweizer Reisekasse (Reka) Genossenschaft Neuengasse 15, 3011 Bern CH. Schweizer Reisekasse (Reka) Genossenschaft wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke reka ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke reka ((fig.)), eingetragen durch Schweizer Reisekasse (Reka) Genossenschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.