Home  »  Meldung vom 02.10.2023  »  Marke MIRACLARE von Toray Kabushiki Kaisha,(Toray Industries, Inc.)

Wortmarke MIRACLARE von Toray Kabushiki Kaisha,(Toray ... 406190


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.12.1993



Details zur Marke MIRACLARE

Gesuch Nr.

02127/1993

Wortmarke

MIRACLARE

Eintrag ins Markenregister

18.10.1993

Hinterlegungs­datum

04.03.1993

Eintragsänderung

16.12.1993

Ablauf Schutzfrist

04.03.2023

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 245 vom 16.12.1993

Nizza-Klassifikation Nr.

24

Löschdatum

29.09.2023

Inhaber

Toray Kabushiki Kaisha,(Toray Industries, Inc.)
2-1, 2-chome, Nihonbashi-Muromachi, Chuo-ku
Tokyo JP

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 24

Tissus et produits textiles compris dans la classe 24.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MIRACLARE

Markeneintragung: Die Markennummer 406190 gehört zu der Wortmarke «MIRACLARE» von Toray Kabushiki Kaisha,(Toray Industries, Inc.). Ausgestellt wurde die Marken Nr. 406190 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. September 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 406190 gehört dem Inhaber Toray Kabushiki Kaisha,(Toray Industries, Inc.) 2-1, 2-chome, Nihonbashi-Muromachi, Chuo-ku, Tokyo JP. Der Inhaber Toray Kabushiki Kaisha,(Toray Industries, Inc.) hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MIRACLARE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MIRACLARE, eingetragen durch Toray Kabushiki Kaisha,(Toray Industries, Inc.), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.