Home  »  Meldung vom 09.09.2013  »  Marke NOXY von Chocoladefabriken Lindt &,Sprüngli Aktiengesellschaft

Wortmarke NOXY von Chocoladefabriken Lindt &,Sprüngli ... 405709


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 02.12.1993



Details zur Marke NOXY

Gesuch Nr.

00874/1993

Wortmarke

NOXY

Eintrag ins Markenregister

28.09.1993

Hinterlegungs­datum

03.02.1993

Eintragsänderung

02.12.1993

Ablauf Schutzfrist

03.02.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 235 vom 02.12.1993

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Löschdatum

09.09.2013

Inhaber

Chocoladefabriken Lindt &,Sprüngli Aktiengesellschaft
Seestrasse 204
8802 Kilchberg ZH CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Kakao und Nussschokolade einfach, gefüllt oder mit Beimischungen, Nusskonfiseriewaren.

Zusammenfassung zum Markeneintrag NOXY

Markeneintragung: Die Markennummer 405709 gehört zu der Wortmarke «NOXY» von Chocoladefabriken Lindt &,Sprüngli Aktiengesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 405709 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. September 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 405709 gehört dem Inhaber Chocoladefabriken Lindt &,Sprüngli Aktiengesellschaft Seestrasse 204, 8802 Kilchberg ZH CH. Der Inhaber Chocoladefabriken Lindt &,Sprüngli Aktiengesellschaft hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke NOXY mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke NOXY, eingetragen durch Chocoladefabriken Lindt &,Sprüngli Aktiengesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.