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Wortmarke KINETIC QUARTZ von Kabushiki Kaisha Hattori Seiko ... 405623


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 29.11.1993



Details zur Marke KINETIC QUARTZ

Gesuch Nr.

01096/1993

Wortmarke

KINETIC QUARTZ

Eintrag ins Markenregister

22.09.1993

Hinterlegungs­datum

09.02.1993

Eintragsänderung

29.11.1993

Ablauf Schutzfrist

09.02.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 232 vom 29.11.1993

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Löschdatum

16.09.2013

Inhaber

Kabushiki Kaisha Hattori Seiko
5-11, 4-chome, Ginza, Chuo-ku
Tokyo JP
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Uhren und Zeitmessinstrumente, insbesondere Armband-, Taschen- und Stoppuhren, Stand- und Wanduhren, alle vorgenannten Waren quarzbetrieben; Uhrengehäuse und -futterale; Teile und Zubehör für Uhren und Zeitmessinstrumente.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KINETIC QUARTZ

Markeneintragung: Die Markennummer 405623 gehört zu der Wortmarke «KINETIC QUARTZ» von Kabushiki Kaisha Hattori Seiko. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 405623 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. September 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 405623 gehört dem Inhaber Kabushiki Kaisha Hattori Seiko 5-11, 4-chome, Ginza, Chuo-ku, Tokyo JP. Kabushiki Kaisha Hattori Seiko wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke KINETIC QUARTZ mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KINETIC QUARTZ, eingetragen durch Kabushiki Kaisha Hattori Seiko, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.