Home  »  Meldung vom 20.09.2022  »  Marke JEAN JACQUES CASTELL & CIE von SCHULER 1694 AG

JEAN JACQUES CASTELL & CIE (404791)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.11.1993



Details zur Marke JEAN JACQUES CASTELL & CIE

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

00561/1993

Wortmarke

JEAN JACQUES CASTELL & CIE

Eintrag ins Markenregister

02.09.1993

Hinterlegungs­datum

26.01.1993

Eintragsänderung

02.11.1993

Ablauf Schutzfrist

26.01.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 213 vom 02.11.1993

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Inhaber

SCHULER 1694 AG
Franzosenstrasse 14
6423 Seewen SZ CH
 

Vertreter

WEINMANN ZIMMERLI
Carmenstrasse 28
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Vins.



Zusammenfassung zum Markeneintrag JEAN JACQUES CASTELL & CIE

Markeneintragung: Die Markennummer 404791 gehört zu der Wortmarke «JEAN JACQUES CASTELL & CIE» von SCHULER 1694 AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 404791 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 404791 gehört dem Inhaber SCHULER 1694 AG Franzosenstrasse 14, 6423 Seewen SZ CH. SCHULER 1694 AG wird vertreten durch WEINMANN ZIMMERLI Carmenstrasse 28, 8032 Zürich CH.


Marke JEAN JACQUES CASTELL & CIE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke JEAN JACQUES CASTELL & CIE, eingetragen durch SCHULER 1694 AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.