Home  »  Meldung vom 11.02.2022  »  Marke BON JOUR von riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG

Wortmarke BON JOUR von riha WeserGold Getränke GmbH & Co. ... 403337


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.09.1993



Details zur Marke BON JOUR

Gesuch Nr.

02107/1992

Wortmarke

BON JOUR

Eintrag ins Markenregister

13.07.1993

Hinterlegungs­datum

07.03.1992

Eintragsänderung

02.09.1993

Ablauf Schutzfrist

07.03.2032

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 170 vom 02.09.1993

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 31, 32

Inhaber

riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG
Behrenstrasse 44-46
31737 Rinteln DE
 

Vertreter

Wild Schnyder AG
Forchstrasse 30, P.O. Box 1067
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Früchte, insbesondere Zitrusfrüchte sowie hieraus hergestellte Fruchtsäfte, Fruchtsaftgetränke, alkoholfreie Getränke und Fruchtkonserven.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BON JOUR

Markeneintragung: Die Markennummer 403337 gehört zu der Wortmarke «BON JOUR» von riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 403337 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Februar 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 403337 gehört dem Inhaber riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG Behrenstrasse 44-46, 31737 Rinteln DE. riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG wird vertreten durch Wild Schnyder AG Forchstrasse 30, P.O. Box 1067, 8032 Zürich CH.


Marke BON JOUR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BON JOUR, eingetragen durch riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.