Home  »  Meldung vom 01.07.2013  »  Marke STOMAQUALIN von GABA International Holding AG

Wortmarke STOMAQUALIN von GABA International Holding AG - ... 403024


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.08.1993



Details zur Marke STOMAQUALIN

Gesuch Nr.

08557/1992

Wortmarke

STOMAQUALIN

Eintrag ins Markenregister

25.06.1993

Hinterlegungs­datum

30.11.1992

Eintragsänderung

19.08.1993

Ablauf Schutzfrist

30.11.2012

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 160 vom 19.08.1993

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

01.07.2013

Inhaber

GABA International Holding AG
Grabetsmattweg
4106 Therwil CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Präparate.

Zusammenfassung zum Markeneintrag STOMAQUALIN

Markeneintragung: Die Markennummer 403024 gehört zu der Wortmarke «STOMAQUALIN» von GABA International Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 403024 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Juli 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 403024 gehört dem Inhaber GABA International Holding AG Grabetsmattweg, 4106 Therwil CH. GABA International Holding AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke STOMAQUALIN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke STOMAQUALIN, eingetragen durch GABA International Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.