Home  »  Meldung vom 12.10.2022  »  Marke RIVIANA von Riviana Foods Inc.

Wortmarke RIVIANA von Riviana Foods Inc. - Markeneintrag Nr. 403021


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.08.1993



Details zur Marke RIVIANA

Gesuch Nr.

08432/1992

Wortmarke

RIVIANA

Eintrag ins Markenregister

25.06.1993

Hinterlegungs­datum

25.11.1992

Eintragsänderung

19.08.1993

Ablauf Schutzfrist

25.11.2032

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 160 vom 19.08.1993

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 29, 30, 31

Inhaber

Riviana Foods Inc.
2777 Allen Parkway
77019 Houston (TX) US
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich)
Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Nahrungsmittel, Back- und Konditoreiwaren aller Art, einschliesslich dafür verwendete Zutaten; Futtermittel, einschliesslich diätetischer Futtermittel, welche pharmazeutische und medizinische Präparate enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag RIVIANA

Markeneintragung: Die Markennummer 403021 gehört zu der Wortmarke «RIVIANA» von Riviana Foods Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 403021 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Oktober 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 403021 gehört dem Inhaber Riviana Foods Inc. 2777 Allen Parkway, 77019 Houston (TX) US. Riviana Foods Inc. wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich) Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke RIVIANA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RIVIANA, eingetragen durch Riviana Foods Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.