Home  »  Meldung vom 17.06.2013  »  Marke DAIRY-LO von Parmalat Food Inc.

Wortmarke DAIRY-LO von Parmalat Food Inc. - Markeneintrag ... 402556


Land des Markeninhabers: Kanada  CA (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 05.08.1993



Details zur Marke DAIRY-LO

Gesuch Nr.

08169/1992

Wortmarke

DAIRY-LO

Eintrag ins Markenregister

18.06.1993

Hinterlegungs­datum

16.11.1992

Eintragsänderung

05.08.1993

Ablauf Schutzfrist

16.11.2012

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 150 vom 05.08.1993

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30

Löschdatum

17.06.2013

Inhaber

Parmalat Food Inc.
405 The West Mall
Etobicoke (Ontario) CA
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Eiweiss- und fetthaltige Milchprodukte; aus Milchprodukten hergestellte Nahrungsmittelzusätze; aus Molke hergestellte Erzeugnisse zur Verwendung als Ersatzmittel für Fette.

Zusammenfassung zum Markeneintrag DAIRY-LO

Markeneintragung: Die Markennummer 402556 gehört zu der Wortmarke «DAIRY-LO» von Parmalat Food Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 402556 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Juni 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 402556 gehört dem Inhaber Parmalat Food Inc. 405 The West Mall, Etobicoke (Ontario) CA. Parmalat Food Inc. wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke DAIRY-LO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DAIRY-LO, eingetragen durch Parmalat Food Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.