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Bildmarke SWISS COCKTAIL von Keller Fahnen AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.06.1993

Bildmarke 401279

Details zur Marke SWISS COCKTAIL ((fig.))

Gesuch Nr.

07122/1992

Bildmarke

SWISS COCKTAIL ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

05.04.1993

Hinterlegungs­datum

05.10.1992

Eintragsänderung

16.06.1993

Ablauf Schutzfrist

05.10.2012

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 114 vom 16.06.1993

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 14, 18, 24, 25, 26

Löschdatum

06.05.2013

Inhaber

Keller Fahnen AG
Solothurnstrasse 65
4562 Biberist CH
 

Vertreter

Schluep I Degen Rechtsanwälte
Falkenplatz 7, Postfach 8062
3001 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Schlüsselanhänger, Pins; Uhren; Sonnen- und Regenschirme, gestickte Embleme; Hemden, Krawatten, T-Shirt's (Kurzu. Langarm), Socken, Hosenträger, Mützen, Boxer-Short's, Jacken; alle vorgenannten Waren sind schweizerischer Herkunft.



Zusammenfassung zum Markeneintrag SWISS COCKTAIL ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 401279 gehört zu der Bildmarke «-» von Keller Fahnen AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 401279 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Mai 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 401279 gehört dem Inhaber Keller Fahnen AG Solothurnstrasse 65, 4562 Biberist CH. Keller Fahnen AG wird vertreten durch Schluep I Degen Rechtsanwälte Falkenplatz 7, Postfach 8062, 3001 Bern CH.


Marke SWISS COCKTAIL ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SWISS COCKTAIL ((fig.)), eingetragen durch Keller Fahnen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.