Home  »  Meldung vom 05.08.2013  »  Marke REFLOR von Cernitin S.A.

Wortmarke REFLOR von Cernitin S.A. - Markeneintrag Nr. 400377


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Tessin  TI (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.05.1993



Details zur Marke REFLOR

Gesuch Nr.

00028/1993

Wortmarke

REFLOR

Eintrag ins Markenregister

22.03.1993

Hinterlegungs­datum

04.01.1993

Eintragsänderung

04.05.1993

Ablauf Schutzfrist

04.01.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 85 vom 04.05.1993

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

05.08.2013

Inhaber

Cernitin S.A.
6917 Barbengo CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.

Zusammenfassung zum Markeneintrag REFLOR

Markeneintragung: Die Markennummer 400377 gehört zu der Wortmarke «REFLOR» von Cernitin S.A.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 400377 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. August 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 400377 gehört dem Inhaber Cernitin S.A. 6917 Barbengo CH. Cernitin S.A. wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke REFLOR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke REFLOR, eingetragen durch Cernitin S.A., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.