Home  »  Meldung vom 01.02.2024  »  Marke TRANQUELL von General Electric Technology GmbH

Wortmarke TRANQUELL von General Electric Technology GmbH - ... 3P-287033


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.04.1977



Details zur Marke TRANQUELL

Gesuch Nr.

00777/1977

Wortmarke

TRANQUELL

Eintrag ins Markenregister

10.03.1977

Hinterlegungs­datum

16.02.1977

Eintragsänderung

02.04.1977

Ablauf Schutzfrist

16.02.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 78 vom 02.04.1977

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Inhaber

General Electric Technology GmbH
Brown Boveri Strasse 8
5400 Baden CH
 

Vertreter

Baker McKenzie Switzerland AG
Holbeinstrasse 30
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Überspannungs-Stosswellen-Ableiter, Blitzableiter, nichtlineare und spannungsabhängige Widerstände.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TRANQUELL

Markeneintragung: Die Markennummer 3P-287033 gehört zu der Wortmarke «TRANQUELL» von General Electric Technology GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 3P-287033 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Januar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 3P-287033 gehört dem Inhaber General Electric Technology GmbH Brown Boveri Strasse 8, 5400 Baden CH. General Electric Technology GmbH wird vertreten durch Baker McKenzie Switzerland AG Holbeinstrasse 30, 8034 Zürich CH.


Marke TRANQUELL mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TRANQUELL, eingetragen durch General Electric Technology GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.