Home  »  Meldung vom 07.01.2016  »  Marke QUARTAMIN von Kao Corporation

Wortmarke QUARTAMIN von Kao Corporation - Markeneintrag Nr. 3P-281960


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.06.1976



Details zur Marke QUARTAMIN

Gesuch Nr.

01537/1976

Wortmarke

QUARTAMIN

Eintrag ins Markenregister

21.04.1976

Hinterlegungs­datum

23.03.1976

Eintragsänderung

10.06.1976

Ablauf Schutzfrist

23.03.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 133 vom 10.06.1976

Nizza-Klassifikation Nr.

1

Inhaber

Kao Corporation
14-10, Nihonbashi Kayabacho, 1 chome, Chuo-ku
Tokyo JP
 

Vertreter

A.W. Metz & Co. AG
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Erzeugnisse für industrielle, wissenschaftliche, photographische, landwirtschaftliche, gartenwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke; künstliche und synthetische Harze, Kunststoffe in Form von Pulver, flüssig oder halbflüssig für industrielle Zwecke; chemische Produkte zur Konservierung von Nahrungsmitteln; Gerbstoffe; Klebstoffe für industrielle Zwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag QUARTAMIN

Markeneintragung: Die Markennummer 3P-281960 gehört zu der Wortmarke «QUARTAMIN» von Kao Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 3P-281960 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Januar 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 3P-281960 gehört dem Inhaber Kao Corporation 14-10, Nihonbashi Kayabacho, 1 chome, Chuo-ku, Tokyo JP. Kao Corporation wird vertreten durch A.W. Metz & Co. AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke QUARTAMIN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke QUARTAMIN, eingetragen durch Kao Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.