Details zur Marke QUARTAMIN
Marken Nr.
Gesuch Nr.
01537/1976
Wortmarke
QUARTAMIN
Eintrag ins Markenregister
21.04.1976
Hinterlegungsdatum
23.03.1976
Eintragsänderung
10.06.1976
Ablauf Schutzfrist
23.03.2026
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 133 vom 10.06.1976
Nizza-Klassifikation Nr.
1
Inhaber
14-10, Nihonbashi Kayabacho, 1 chome, Chuo-ku
Tokyo JP
Vertreter
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 1
Chemische Erzeugnisse für industrielle, wissenschaftliche, photographische, landwirtschaftliche, gartenwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke; künstliche und synthetische Harze, Kunststoffe in Form von Pulver, flüssig oder halbflüssig für industrielle Zwecke; chemische Produkte zur Konservierung von Nahrungsmitteln; Gerbstoffe; Klebstoffe für industrielle Zwecke.
Zusammenfassung zum Markeneintrag QUARTAMIN
Markeneintragung: Die Markennummer 3P-281960 gehört zu der Wortmarke «QUARTAMIN» von Kao Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 3P-281960 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Januar 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 3P-281960 gehört dem Inhaber Kao Corporation 14-10, Nihonbashi Kayabacho, 1 chome, Chuo-ku, Tokyo JP. Kao Corporation wird vertreten durch A.W. Metz & Co. AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.
Marke QUARTAMIN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke QUARTAMIN, eingetragen durch Kao Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
JP (Land Markeninhaber)