Home  »  Meldung vom 03.05.2023  »  Marke TURBOSTEEL von The Goodyear Tire & Rubber Company

Wortmarke TURBOSTEEL von The Goodyear Tire & Rubber Company ... 3P-281018


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.03.1976



Details zur Marke TURBOSTEEL

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

00175/1976

Wortmarke

TURBOSTEEL

Eintrag ins Markenregister

25.02.1976

Hinterlegungs­datum

13.01.1976

Eintragsänderung

30.03.1976

Ablauf Schutzfrist

13.01.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 75 vom 30.03.1976

Nizza-Klassifikation Nr.

12

Inhaber

The Goodyear Tire & Rubber Company
200 Innovation Way, Akron
44316 Ohio US
 

Vertreter

BOVARD LTD,Patent and Trademark Attorneys
Optingenstrasse 16
3013 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Stahl enthaltende Fahrzeugreifen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TURBOSTEEL

Markeneintragung: Die Markennummer 3P-281018 gehört zu der Wortmarke «TURBOSTEEL» von The Goodyear Tire & Rubber Company. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 3P-281018 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Mai 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 3P-281018 gehört dem Inhaber The Goodyear Tire & Rubber Company 200 Innovation Way, Akron, 44316 Ohio US. The Goodyear Tire & Rubber Company wird vertreten durch BOVARD LTD,Patent and Trademark Attorneys Optingenstrasse 16, 3013 Bern CH.


Marke TURBOSTEEL mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TURBOSTEEL, eingetragen durch The Goodyear Tire & Rubber Company, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.