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Wortmarke OBRACIN von Teva Pharma AG,Rechtsabteilung - ... 3P-267724


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.01.1974



Details zur Marke OBRACIN

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

05650/1973

Wortmarke

OBRACIN

Eintrag ins Markenregister

28.11.1973

Hinterlegungs­datum

05.11.1973

Eintragsänderung

14.01.1974

Ablauf Schutzfrist

05.11.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 10 vom 14.01.1974

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Teva Pharma AG,Rechtsabteilung
Kirschgartenstrasse 14, Postfach
4010 Basel CH
 

Vertreter

Messerschmidt AG
Hahnrainweg 4, Postfach
5400 Baden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Erzeugnisse für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für Kinder und Kranke; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag OBRACIN

Markeneintragung: Die Markennummer 3P-267724 gehört zu der Wortmarke «OBRACIN» von Teva Pharma AG,Rechtsabteilung. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 3P-267724 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Oktober 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 3P-267724 gehört dem Inhaber Teva Pharma AG,Rechtsabteilung Kirschgartenstrasse 14, Postfach, 4010 Basel CH. Teva Pharma AG,Rechtsabteilung wird vertreten durch Messerschmidt AG Hahnrainweg 4, Postfach, 5400 Baden CH.


Marke OBRACIN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke OBRACIN, eingetragen durch Teva Pharma AG,Rechtsabteilung, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.