Home  »  Meldung vom 27.05.2024  »  Marke RITTERGLUT von Weinkellereien Aarau, S.A.

Wortmarke RITTERGLUT von Weinkellereien Aarau, S.A. - ... 3P-267700


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.01.1974



Details zur Marke RITTERGLUT

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

05436/1973

Wortmarke

RITTERGLUT

Eintrag ins Markenregister

28.11.1973

Hinterlegungs­datum

29.10.1973

Eintragsänderung

12.01.1974

Ablauf Schutzfrist

29.10.2023

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 9 vom 12.01.1974

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Löschdatum

25.05.2024

Inhaber

Weinkellereien Aarau, S.A.
Rohrerstrasse 64, Postfach
5001 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Weine, Spirituosen und Liköre und andere alkoholhaltige und alkoholfreie Getränke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag RITTERGLUT

Markeneintragung: Die Markennummer 3P-267700 gehört zu der Wortmarke «RITTERGLUT» von Weinkellereien Aarau, S.A.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 3P-267700 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Mai 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 3P-267700 gehört dem Inhaber Weinkellereien Aarau, S.A. Rohrerstrasse 64, Postfach, 5001 Aarau CH. Der Inhaber Weinkellereien Aarau, S.A. hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke RITTERGLUT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RITTERGLUT, eingetragen durch Weinkellereien Aarau, S.A., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.