Home  »  Meldung vom 14.02.2023  »  Marke TOWNSEND von Marel Meat Processing Inc.

Wortmarke TOWNSEND von Marel Meat Processing Inc. - ... 3P-267336


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 21.12.1973



Details zur Marke TOWNSEND

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

03142/1973

Wortmarke

TOWNSEND

Eintrag ins Markenregister

15.11.1973

Hinterlegungs­datum

19.06.1973

Eintragsänderung

21.12.1973

Ablauf Schutzfrist

19.06.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 299 vom 21.12.1973

Nizza-Klassifikation Nr.

7

Inhaber

Marel Meat Processing Inc.
2425 Hubbell Avenue
50317 Des Moines, Iowa US
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Fleischverarbeitungs- und -bearbeitungsmaschinen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TOWNSEND

Markeneintragung: Die Markennummer 3P-267336 gehört zu der Wortmarke «TOWNSEND» von Marel Meat Processing Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 3P-267336 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Februar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 3P-267336 gehört dem Inhaber Marel Meat Processing Inc. 2425 Hubbell Avenue, 50317 Des Moines, Iowa US. Marel Meat Processing Inc. wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke TOWNSEND mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke TOWNSEND, eingetragen durch Marel Meat Processing Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.