Home  »  Meldung vom 05.04.2023  »  Marke DARACEM von GCP Applied Technologies Inc.

Wortmarke DARACEM von GCP Applied Technologies Inc. - ... 3P-265031


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.08.1973



Details zur Marke DARACEM

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

02669/1973

Wortmarke

DARACEM

Eintrag ins Markenregister

29.06.1973

Hinterlegungs­datum

22.05.1973

Eintragsänderung

08.08.1973

Ablauf Schutzfrist

22.05.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 183 vom 08.08.1973

Nizza-Klassifikation Nr.

1

Inhaber

GCP Applied Technologies Inc.
62 Whittemore Avenue, Cambridge
02140 Massachusetts US
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich)
Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Zusätze zu Zement- und Betonmischungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag DARACEM

Markeneintragung: Die Markennummer 3P-265031 gehört zu der Wortmarke «DARACEM» von GCP Applied Technologies Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 3P-265031 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. April 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 3P-265031 gehört dem Inhaber GCP Applied Technologies Inc. 62 Whittemore Avenue, Cambridge, 02140 Massachusetts US. GCP Applied Technologies Inc. wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich) Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke DARACEM mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DARACEM, eingetragen durch GCP Applied Technologies Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.