Home  »  Meldung vom 25.03.2013  »  tpc von William F. Burbank, IV

Bildmarke tpc von William F. Burbank, IV (Markenregister)


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.04.1993

Bildmarke 399995

Details zur Marke tpc ((fig.))

Gesuch Nr.

06174/1992

Bildmarke

tpc ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

01.03.1993

Hinterlegungs­datum

21.08.1992

Eintragsänderung

19.04.1993

Ablauf Schutzfrist

21.08.2012

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 74 vom 19.04.1993

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Löschdatum

25.03.2013

Inhaber

William F. Burbank, IV
1635 S. Ridgewood Avenue
32119 South Daytona (FL) US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Juwelier- und Schmuckwaren; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Zusammenfassung zum Markeneintrag tpc ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 399995 gehört zu der Bildmarke «-» von William F. Burbank, IV. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 399995 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. März 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 399995 gehört dem Inhaber William F. Burbank, IV 1635 S. Ridgewood Avenue, 32119 South Daytona (FL) US. William F. Burbank, IV wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke tpc ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke tpc ((fig.)), eingetragen durch William F. Burbank, IV, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.