Home  »  Meldung vom 07.01.2013  »  Marke AMOFLEX von A. Messerli AG

Wortmarke AMOFLEX von A. Messerli AG - Markeneintrag Nr. 398981


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 24.02.1993



Details zur Marke AMOFLEX

Gesuch Nr.

04285/1992

Wortmarke

AMOFLEX

Eintrag ins Markenregister

22.01.1993

Hinterlegungs­datum

02.06.1992

Eintragsänderung

24.02.1993

Ablauf Schutzfrist

02.06.2012

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 38 vom 24.02.1993

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 2, 7, 9, 16

Löschdatum

07.01.2013

Inhaber

A. Messerli AG
Sägereistrasse 29
8152 Glattbrugg CH
 

Vertreter

Schweizer & Dubler,Rechtsanwälte
Am Guggenberg 20
8053 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Lichtempfindliche Materialien, technische Papiere, Maschinen und Geräte für die Reprografie; Folien und Waren aus diesen Materialien für die Verwendung zur Montage, zur Kopie oder als Unterlagematerial im grafischen Gewerbe.

Zusammenfassung zum Markeneintrag AMOFLEX

Markeneintragung: Die Markennummer 398981 gehört zu der Wortmarke «AMOFLEX» von A. Messerli AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 398981 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Januar 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 398981 gehört dem Inhaber A. Messerli AG Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg CH. A. Messerli AG wird vertreten durch Schweizer & Dubler,Rechtsanwälte Am Guggenberg 20, 8053 Zürich CH.


Marke AMOFLEX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AMOFLEX, eingetragen durch A. Messerli AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.