Home  »  Meldung vom 29.10.2012  »  Marke MUTZLI von Intigena AG

Wortmarke MUTZLI von Intigena AG - Markeneintrag Nr. 398032


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.01.1993



Details zur Marke MUTZLI

Gesuch Nr.

04025/1992

Wortmarke

MUTZLI

Eintrag ins Markenregister

14.12.1992

Hinterlegungs­datum

28.03.1992

Eintragsänderung

13.01.1993

Ablauf Schutzfrist

28.03.2012

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 8 vom 13.01.1993

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 5, 16, 25

Löschdatum

29.10.2012

Inhaber

Intigena AG
Grafenaustrasse 11
6300 Zug CH
 

Vertreter

Schmauder & Partner AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Zwängiweg 7
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Toilettenseifen, Puder und Cremen, auch pharmazeutischer Art, für Kleinkinder; Windeln aus nichtgewobener Zellstoffwatte, Windeleinlagen, Windelhöschen, Babywäsche und Kinderbekleidung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MUTZLI

Markeneintragung: Die Markennummer 398032 gehört zu der Wortmarke «MUTZLI» von Intigena AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 398032 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. Oktober 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 398032 gehört dem Inhaber Intigena AG Grafenaustrasse 11, 6300 Zug CH. Intigena AG wird vertreten durch Schmauder & Partner AG,Patent- und Markenanwälte VSP Zwängiweg 7, 8038 Zürich CH.


Marke MUTZLI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MUTZLI, eingetragen durch Intigena AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.