Home  »  Meldung vom 08.06.2021  »  CONCEAL von YKK Corporation

Bildmarke CONCEAL von YKK Corporation (Markenregister)


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.12.1992

Bildmarke 397648

Details zur Marke CONCEAL ((fig.))

Gesuch Nr.

05765/1991

Bildmarke

CONCEAL ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.12.1992

Hinterlegungs­datum

22.08.1991

Eintragsänderung

28.12.1992

Ablauf Schutzfrist

22.08.2031

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 251 vom 28.12.1992

Nizza-Klassifikation Nr.

26

Inhaber

YKK Corporation
No. 1, Kanda Izumi-cho, Chiyoda-ku
Tokyo JP
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 26

Kurzwaren, soweit in Klasse 26 enthalten, insbesondere Reissverschlüsse, Klettenverschlüsse, verstellbare Verschlüsse, Schnallen, Knöpfe, Druckknöpfe, Kragenknöpfe, Haken, Oesen, Schnappverschlüsse und alle anderen Befestigungsvorrichtungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CONCEAL ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 397648 gehört zu der Bildmarke «-» von YKK Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 397648 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Juni 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 397648 gehört dem Inhaber YKK Corporation No. 1, Kanda Izumi-cho, Chiyoda-ku, Tokyo JP. YKK Corporation wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke CONCEAL ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CONCEAL ((fig.)), eingetragen durch YKK Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.