Home  »  Meldung vom 24.08.2025  »  Marke Stettler ((fig.)) von UNITEG INVESTMENTS ONE SARL

Bildmarke Stettler ((fig.)) von UNITEG INVESTMENTS ONE SARL ... 397385


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Genf  GE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 397385

Details zur Marke Stettler ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

02273/1992

Bildmarke

Stettler ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.11.1992

Hinterlegungs­datum

18.03.1992

Ablauf Schutzfrist

18.03.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Inhaber

UNITEG INVESTMENTS ONE SARL
Rue de l'Ancien-Port 4A
1201 Genève CH
 

Vertreter

Pestalozzi Rechtsanwälte AG
Feldeggstrasse 4
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Chocolat et autres articles de confiserie.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Stettler ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 397385 gehört zu der Bildmarke «Stettler ((fig.))» von UNITEG INVESTMENTS ONE SARL. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 397385 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 397385 gehört dem Inhaber UNITEG INVESTMENTS ONE SARL Rue de l'Ancien-Port 4A, 1201 Genève CH. UNITEG INVESTMENTS ONE SARL wird vertreten durch Pestalozzi Rechtsanwälte AG Feldeggstrasse 4, 8008 Zürich CH.


Marke Stettler ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Stettler ((fig.)), eingetragen durch UNITEG INVESTMENTS ONE SARL, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.