Home  »  Meldung vom 02.08.2022  »  Marke GRIMSEL von Chocolat Stella SA

Wortmarke GRIMSEL von Chocolat Stella SA - Markeneintrag Nr. 396781


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Tessin  TI (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 25.11.1992



Details zur Marke GRIMSEL

Gesuch Nr.

00835/1992

Wortmarke

GRIMSEL

Eintrag ins Markenregister

23.10.1992

Hinterlegungs­datum

07.01.1992

Eintragsänderung

25.11.1992

Ablauf Schutzfrist

07.01.2022

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 229 vom 25.11.1992

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Löschdatum

30.07.2022

Inhaber

Chocolat Stella SA
via alle Gerre 28
6512 Giubiasco CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Erzeugnisse schweizerischer Herkunft, nämlich Schokolade, Konfiserieartikel, Süsswaren aller Art, diätetische Produkte nicht für medizinische Zwecke auf der Basis von zuckerfreier, kalorien- oder kohlenhydratreduzierter Schokolade (auch für Diabetiker geeignet), sowie von Getreideprodukten.



Zusammenfassung zum Markeneintrag GRIMSEL

Markeneintragung: Die Markennummer 396781 gehört zu der Wortmarke «GRIMSEL» von Chocolat Stella SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 396781 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Juli 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 396781 gehört dem Inhaber Chocolat Stella SA via alle Gerre 28, 6512 Giubiasco CH. Der Inhaber Chocolat Stella SA hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke GRIMSEL mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GRIMSEL, eingetragen durch Chocolat Stella SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.