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Wortmarke WIDIPRO von General Electric Technology GmbH - ... 396535


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke WIDIPRO

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

03027/1992

Wortmarke

WIDIPRO

Eintrag ins Markenregister

10.10.1992

Hinterlegungs­datum

10.04.1992

Ablauf Schutzfrist

10.04.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Inhaber

General Electric Technology GmbH
Brown Boveri Strasse 8
5400 Baden CH
 

Vertreter

Baker McKenzie Switzerland AG
Holbeinstrasse 30
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Geräte zur Diagnose von elektrischen Maschinen und Apparaten, insbesondere zur Untersuchung der Isolation und Wicklungen der vorbezeichneten Maschinen und Apparate, soweit in Klasse 9 enthalten.



Zusammenfassung zum Markeneintrag WIDIPRO

Markeneintragung: Die Markennummer 396535 gehört zu der Wortmarke «WIDIPRO» von General Electric Technology GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 396535 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 396535 gehört dem Inhaber General Electric Technology GmbH Brown Boveri Strasse 8, 5400 Baden CH. General Electric Technology GmbH wird vertreten durch Baker McKenzie Switzerland AG Holbeinstrasse 30, 8034 Zürich CH.


Marke WIDIPRO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke WIDIPRO, eingetragen durch General Electric Technology GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.