Home  »  Meldung vom 10.08.2021  »  Marke ULTRA-GRIP von The Goodyear Tire & Rubber Company

Wortmarke ULTRA-GRIP von The Goodyear Tire & Rubber Company ... 394649


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.09.1992



Details zur Marke ULTRA-GRIP

Gesuch Nr.

00215/1992

Wortmarke

ULTRA-GRIP

Eintrag ins Markenregister

21.07.1992

Hinterlegungs­datum

19.12.1991

Eintragsänderung

02.09.1992

Ablauf Schutzfrist

19.12.2031

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 169 vom 02.09.1992

Nizza-Klassifikation Nr.

12

Inhaber

The Goodyear Tire & Rubber Company
200 Innovation Way
Akron, Ohio 44316-0001 US
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Pneumatische Reifen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ULTRA-GRIP

Markeneintragung: Die Markennummer 394649 gehört zu der Wortmarke «ULTRA-GRIP» von The Goodyear Tire & Rubber Company. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 394649 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. August 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 394649 gehört dem Inhaber The Goodyear Tire & Rubber Company 200 Innovation Way, Akron, Ohio 44316-0001 US. The Goodyear Tire & Rubber Company wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke ULTRA-GRIP mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ULTRA-GRIP, eingetragen durch The Goodyear Tire & Rubber Company, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.