Home  »  Meldung vom 23.07.2012  »  Marke HAP von Masterfoods AG

Wortmarke HAP von Masterfoods AG - Markeneintrag Nr. 394647


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 02.09.1992



Details zur Marke HAP

Gesuch Nr.

00207/1992

Wortmarke

HAP

Eintrag ins Markenregister

21.07.1992

Hinterlegungs­datum

19.12.1991

Eintragsänderung

02.09.1992

Ablauf Schutzfrist

19.12.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 169 vom 02.09.1992

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 18, 28

Löschdatum

23.07.2012

Inhaber

Masterfoods AG
Baarermattstrasse 6
6340 Baar CH
 

Vertreter

A.W. Metz & Co. AG
Hottingerstrasse 14, Postfach
8024 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Bekleidungsstücke, Halsbänder, Leinen und Maulkörbe für Haustiere, Sattel- und Zaumzeug, lederne Kauen und Gebisse (als Teile des Zaumzeuges), Pferdegeschirr; Spielwaren aller Art für Haustiere und Vögel. Veterinärmedizinische Präparate, Vitamin- und Hormonzusätze für Futtermittel, Desinfektionsmittel, Ungeziefer- und Parasitenvertilgungsmittel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag HAP

Markeneintragung: Die Markennummer 394647 gehört zu der Wortmarke «HAP» von Masterfoods AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 394647 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Juli 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 394647 gehört dem Inhaber Masterfoods AG Baarermattstrasse 6, 6340 Baar CH. Masterfoods AG wird vertreten durch A.W. Metz & Co. AG Hottingerstrasse 14, Postfach, 8024 Zürich CH.


Marke HAP mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HAP, eingetragen durch Masterfoods AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.