Home  »  Meldung vom 07.09.2026  »  Marke J ((fig.)) von Nordisk Gold und Silber Design AG

Bildmarke J ((fig.)) von Nordisk Gold und Silber Design AG ... 393043


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 393043

Details zur Marke J ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06106/1991

Bildmarke

J ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

02.06.1992

Hinterlegungs­datum

13.07.1991

Ablauf Schutzfrist

13.07.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

8, 14

Inhaber

Nordisk Gold und Silber Design AG
Zugerstrasse 9
6030 Ebikon CH
 

Vertreter

Meissner Bolte Patentanwälte,Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Hollerallee 73
28209 Bremen DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 8

Edelmetallwaren, Bestecke aus Edelmetall.

Zusammenfassung zum Markeneintrag J ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 393043 gehört zu der Bildmarke «J ((fig.))» von Nordisk Gold und Silber Design AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 393043 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. März 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 393043 gehört dem Inhaber Nordisk Gold und Silber Design AG Zugerstrasse 9, 6030 Ebikon CH. Nordisk Gold und Silber Design AG wird vertreten durch Meissner Bolte Patentanwälte,Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Hollerallee 73, 28209 Bremen DE.


Marke J ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke J ((fig.)), eingetragen durch Nordisk Gold und Silber Design AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.