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Bildmarke 392229 von Boliden Bergsöe AB


Land des Markeninhabers: Schweden  SE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 15.06.1992

Bildmarke 392229

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

05619/1991

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

12.05.1992

Hinterlegungs­datum

16.08.1991

Eintragsänderung

15.06.1992

Ablauf Schutzfrist

16.08.2011

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 112 vom 15.06.1992

Nizza-Klassifikation Nr.

6

Löschdatum

19.03.2012

Inhaber

Boliden Bergsöe AB
Gasverksgatan, P.O. Box 132
S-261 22 Landskrona SE
 

Vertreter

R.A. Egli & Co.,Patentanwälte
Horneggstrasse 4
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle und deren Legierungen; Erze; Drähte und Pulver aus unedlen Metallen und deren Legierungen sowie daraus hergestellte Produkte für die Lötung und zur Herstellung von Metallüberzügen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 392229 gehört zu der Bildmarke «-» von Boliden Bergsöe AB. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 392229 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. März 2012 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 392229 gehört dem Inhaber Boliden Bergsöe AB Gasverksgatan, P.O. Box 132, S-261 22 Landskrona SE. Boliden Bergsöe AB wird vertreten durch R.A. Egli & Co.,Patentanwälte Horneggstrasse 4, 8008 Zürich CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Boliden Bergsöe AB, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.